Ihr habt es nicht anders gewollt

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Empört Euch!!!!

Am 11. März 2026, war es so weit:
Der Bewertungsausschuss sollte über unsere „angemessene“ Vergütung entscheiden.
Hintergrund: Eine mit 36 Sitzungen in 43 Wochen des Jahres maximal ausgelastete psychotherapeutische Praxis muss mindestens den Durchschnittsertrag anderer grundversorgender Facharztgruppen erwirtschaften können. So hatte es das Bundessozialgericht in einem wichtigen Urteil aus dem Jahr 1999 festgelegt.

Das Ergebnis wurde dann im Erweiterten Bewertungsausschuss mit den Stimmen der Unparteiischen und der Krankenkassen und gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Vereinigung KBV entschieden und ist nicht nur enttäuschend, sondern vollkommen inakzeptabel!
Die betroffenen Leistungen – dies sind bekanntlich alle genehmigungspflichtigen Leistungen, die Psychotherapeutischen Sprechstunden und die Akutbehandlungen – werden zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt.

Der dicke Rotstift

Die betroffenen Leistungen werden zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt.

Damit profitieren die Psychotherapeut*innen nicht nur nicht mehr von der Steigerung des Orientierungswerts im Jahr 2026, der ab Januar zunächst eine Anhebung der Vergütung um 2,8 Prozent erwirkte, sondern sie rutschen auch noch unter die Vergütung vom letzten Jahr.

Empört euch - Beschwert euch - Und wehrt euch - Es ist nie zu spät