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Empört Euch!!!!
Am 11. März 2026, war es so weit:
Der Bewertungsausschuss sollte über unsere „angemessene“
Vergütung entscheiden.
Hintergrund: Eine mit 36 Sitzungen in 43 Wochen des Jahres
maximal ausgelastete psychotherapeutische Praxis muss
mindestens den Durchschnittsertrag anderer grundversorgender
Facharztgruppen erwirtschaften können. So hatte es das
Bundessozialgericht in einem wichtigen Urteil aus dem Jahr 1999
festgelegt.
Das Ergebnis wurde dann im Erweiterten Bewertungsausschuss mit
den Stimmen der Unparteiischen und der Krankenkassen und gegen
die Stimmen der Kassenärztlichen Vereinigung KBV entschieden
und ist nicht nur enttäuschend, sondern vollkommen
inakzeptabel!
Die betroffenen Leistungen – dies sind bekanntlich alle
genehmigungspflichtigen Leistungen, die Psychotherapeutischen
Sprechstunden und die Akutbehandlungen – werden zum 1. April
2026 um 4,5 Prozent abgesenkt.
Der dicke Rotstift
Die betroffenen Leistungen werden zum 1. April 2026 um 4,5
Prozent abgesenkt.
Damit profitieren die Psychotherapeut*innen nicht nur nicht
mehr von der Steigerung des Orientierungswerts im Jahr 2026,
der ab Januar zunächst eine Anhebung der Vergütung um 2,8
Prozent erwirkte, sondern sie rutschen auch noch unter die
Vergütung vom letzten Jahr.

Empört euch - Beschwert euch - Und wehrt euch - Es ist nie zu spät